Antrag­stellung.

Unterschied­liche Förder­möglichkeiten

LEADER bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung einer Projektidee. Welche Art der Förderung für das jeweilige Projekt geeignet ist und welche Förderquote Antragstellenden zusteht, ist abhängig von Inhalt und Kosten des Vorhabens sowie der antragstellenden Person oder Institution. Unterscheiden lassen sich folgende Fördermöglichkeiten:  

  1. LEADER
  2. Ehrenamtliche Bürgerprojekte
  3. Regionalbudget
  4. FLLE 2.0

1. Leader

Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich alles – wichtig ist, dass Ihr Vorhaben inhaltlich mindestens einem der drei Handlungsfelder der LILE zugeordnet werden kann. Nicht förderfähig sind Sanierungs- und Ersatzmaßnahmen sowie laufende Kosten.

Wer kann die Förderung erhalten?
Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Träger, Vereine und Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote liegt zwischen 40% und 75% – das ist abhängig von der Rechtsform des Antragstellers.

Umsetzungszeitraum
Bis Mitte 2028.

2. Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Was kann gefördert werden?
Ehrenamtlich durchgeführte Projekte, die zu mindestens einem unserer Entwicklungsziele passen. Nicht förderfähig sind Sanierungs- und Ersatzmaßnahmen sowie laufende Kosten.

Wer kann die Förderung erhalten?
Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Zusammenschlüsse von Personen (z.B. Arbeitskreise).

Wie hoch ist die Förderung?
Es handelt sich um eine Festbetragsförderung, die maximal 2.000€ pro Projekt beträgt.

Umsetzungszeitraum
Die Projekte müssen im gleichen Jahr bis Oktober abgeschlossen sein.

3. Regionalbudget

Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich alles – wichtig ist, dass Ihr Vorhaben inhaltlich mindestens einem der drei Handlungsfelder der LILE zugeordnet werden kann. Nicht förderfähig sind Sanierungs- und Ersatzmaßnahmen sowie laufende Kosten.

Wer kann die Förderung erhalten?
Unternehmen, Privatpersonen, kommunale Träger, Vereine und Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt zwischen 40% und 75%. Es können allerdings nur bis zu 20.000€ und lediglich Nettokosten gefördert werden.

Umsetzungszeitraum
Die Umsetzung muss im gleichen Jahr erfolgen.

4. FLLE 2.0

Was kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an Projekte im Bereich der Grundversorgung, lokalen Basisdienstleistungen und lebendigen Ortskernen. Nicht förderfähig sind Sanierungs- und Ersatzmaßnahmen sowie laufende Kosten.

Wer kann die Förderung erhalten?
Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Träger, Vereine und Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz liegt zwischen 40% und 70%, das ist abhängig von der Rechtsform des Antragstellers.

Umsetzungszeitraum
Bis Mitte 2028.

Von der Idee zum geförderten Projekt – Wie funktioniert das eigentlich?

In der LEADER-Region Rhein-Ahr haben Einzelpersonen, Vereine und öffentliche Einrichtungen zu jeder Zeit die Möglichkeit mit einer Projektidee das Regionalmanagement aufzusuchen. Das Regionalmanagement informiert dabei über grundlegende Fragen der LEADER-Förderung und unterstützt Antragstellende bei der Einreichung. Eingereicht werden die Projekte im Rahmen sogenannter Projektaufrufe. Projektaufrufe finden ein bis zwei Mal im Jahr statt und besitzen jeweils ein eigenes Förderbudget. Um ein Projekt einzureichen, muss ein Projektsteckbrief ausgefüllt und relevante Unterlagen zusammengetragen werden. Auch bei diesen Schritten begleitet und berät das Regionalmanagement die Projektträger. Die Unterstützung durch das Regionalmanagement steht Projektträgern während des gesamten Förderprozesses zur Verfügung. 

Nach dem Stichtag eines Aufrufs werden alle eingereichten Vorhaben anhand eines Kriterienkatalogs bewertet und nach ihrer Bepunktung in einem Ranking sortiert. Die Bewertungskriterien sind öffentlich zugänglich und können jederzeit eingesehen werden. Die Entscheidung über die Bepunktung trifft das Entscheidungsgremium. Die eingereichten Projekte stehen im Wettbewerb um die ausgerufenen Fördermittel und werden entlang des Rankings finanziell unterstützt. Ist die gesamte Fördersumme vergeben, können in diesem Förderaufruf keine weiteren Vorhaben gefördert werden. 

Nach der Entscheidung durch die LAG muss ein positiv bewertetes Projekt im nächsten Schritt auf Landesebene durch die Aufsichtsbehörde bestätigt werden. Erst nach Zustimmung auf regionaler und Landesebene können Projektträger mit der Umsetzung ihres Projekts beginnen und Ihre Region durch ein LEADER-Projekt bereichern. Dieses zweistufige Verfahren ist lediglich bei bestimmten Fördermöglichkeiten notwendig.